Grundlage
Jeder Betrieb (Geschäftsleitung) ist vom Gesetzgeber nach dem ASiG verpflichtet für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen.
Das gilt vom kleinsten Büro bis zum großen Konzern.
Da es für eine Geschäftsleitung unmöglich ist , sich um alle Bereiche im Detail zu kümmern, werden Fachkräfte für Sicherheit ausgebildet und in den Betrieben eingesetzt,
Dieses wird sehr oft von einem externen Anbieter übernommen.
Vorteile
- Es wird kein eigenes Personal gebunden.
- Externe Personen sehen die Betriebe aus einer anderen Sicht.
- Für externe Firmen ist es einfacher, sich fachlich auf dem Laufenden zu halten.
- Die Anschaffung für Messgeräte ist nur bei einer hohen Auslastung rentabel.